Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik der Volkerschule (Stand 01.09.2026)
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. von schulischen Endgeräten, Vernetzungen und Online-Zugängen) durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für die rechnergestützte Schulverwaltung.
Die Schule gibt sich für den Umgang mit diesen Medien die folgende Nutzungsordnung. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, sie ist Bestandteil der Hausordnung.